Die Kosten für eine rechtsanwaltliche Tätigkeit berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bemessen sich nach dem sogenannten Gegenstandswert der Angelegenheit.
Da für eine rein beratende Tätigkeit das RVG keine Berechnungsgrundlagen bietet, arbeite ich in diesem Bereich mit individuellen Vergütungsvereinbarungen. Je nach Art der Angelegenheit kann ich Ihnen gerne eine Vergütung in Form von Stunden- oder Pauschalhonoraren anbieten.